KiTa für zu Hause #87 aus Mittegroßefehn

Dieser Blog-Beitrag kommt von der Ev.-luth. Kindertagesstätte Arche in Mittegroßefehn.
Bitte beachtet die Warnhinweise am Ende der Seite.

Experiment Backpulverrakete

Materialien:

Längliche Brausetablettendose (z.B.: Vitamindose)
Backpulver 16 Gramm
Essigkonzentrat 25%
Karton
Stifte
Geodreieck oder Lineal
Klebeband (z.B.: Tesafilm)
feste Unterlage
Papier
ein Glas.

Durchführung

Vorbereitung

  • Man schneidet aus Karton die vier Dreiecke mit den Maßen 4cm x 6cm aus.
  • Als nächstes malt man mithilfe eines umgedrehten Glases einen Kreis auf das Papier und schneidet diesen aus.
    Der Kreis wird bis zum Mittelpunkt eingeschnitten.
    Die eine Seite wird über die andere geschoben, sodass ein Kegel entsteht.
    Dieser wird mithilfe eines Klebebands fixiert.
  • Die vier Dreiecke dienen der Rakete als Flugstabilisation. Diese werden unten an die Öffnung der Brausetablettendose mit Klebeband befestigt.
  • Die Spitze wird oben an der Dose mit Klebeband befestigt.

Abschuss der Rakete

  • Zuerst sucht man sich einen festen Untergrund im Freien.
  • Das Backpulver wird in die Rakete eingefüllt.
  • Danach werden zwei Esslöffel Essig dazugegeben und die Rakete muss verschlossen werden.
  • Dann muss man die Rakete etwas schütteln und auf den festen Untergrund gestellt werden.

Nach dem Start

  • Die Rakete kann man mehrmals verwenden, dafür sollte die Rakete gründlich ausgespült werden.
  • Die Backpulver Reste können im Hausmüll entsorgt werden.
  • Bei dem Experiment reagiert das Backpulver mit dem Essig zu Kohlenstoffdioxid (CO2)

Das Team Arche wünscht allen viel Spaß beim Nachmachen und Experimentieren!

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Warnhinweise:

  • Dieses Experiment darf nur von erwachsenen Personen durchgeführt werden!
  • Die Rakete darf nicht auf Menschen und Tiere gerichtet werden, denn es besteht Verletzungsgefahr!
  • Die Rakete sollte nur im Freien und auf Privaten Grundstücken genutzt werden. Für die Nutzung anderen Grundstücken muss man sich die Erlaubnis vom Grundstücksbesitzer einholen, dass gleiche gilt für öffentliche Plätze!